Umsatzsteuer wird nach Kleinunternehmer- Regelung ( §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz-UStG ) in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.
Die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen bei Privatpersonen beträgt 2 Jahre und bei Unternehmen 10 Jahre
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Verpackungsverordnung
Seit dem 01.01.2009 sind wir laut Verpackungsverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte,
welche nicht dem Dualen System zugeführt werden können, zurückzunehmen und für deren Entsorgung/ Wiederverwertung zu sorgen. Aus diesem Grunde haben wir uns mit der Recycling Firma FriederichBähr GmbH & CO. KG zusammengeschlossen, welche für uns die Entsorgung übernimmt.